Parkett schleifen Kosten & Preise
Welche Kosten sind im Qm Preis beim Parkett schleifen enthalten?
In unseren Quadratmeterpreisen sind normalerweise alle Kosten enthalten, die beim Parkett abschleifen anfallen können. In erster Linie sind dies:Kosten von der Steuer absetzen
- Arbeitsaufwand für mehrere Schleifgänge
- Materialaufwand für die Versiegelung und Grundierung
- Materialaufwand für sonstige Hilfsstoffe
- Kosten für Maschinenabschreibungen, Reparaturen und sonstige Kosten
Je nach Entfernung und je nach Beschaffenheit Ihres Wohnhauses kann es sein, dass beim Parkett abschleifen, Kosten für den Transport der Maschinen, sowie für Anfahrt und Übernachtung anfallen. Auch für Kleinflächen bis zu einer Größe von 25 m² können Sonderkosten anfallen.
Was oft erst im Nachhinein klar wird, sind zusätzliche Wünsche bei der Parkettrenovierung, wie z.B. die Montage neuer Fußleisten, Färbe-Arbeiten, oder ganz einfach das Verkitten der Parkettfläche, um mögliche Fugen zu verschließen.
Ob Ihre Fläche verkittet werden muss, stellt sich manchmal erst während des Abschleifens Ihres Parkettbodens heraus, da es von der Beschaffenheit Ihres Bodens abhängt, ob der alte Kitt bei der Renovierung aus den Fugen heraus bricht, oder ob die Fläche von selbst geschlossen bleibt. Vielleicht kann man bei Ihrem Parkettboden aber auch schon jetzt erkennen, dass größere Fugen vorhanden sind.
Parkettrenovierungs-Kosten steuerlich absetzen
Als Eigentümer einer Wohnung, bzw. eines Wohnhauses können Sie in Deutschland jährlich bis zu 4.000,- EUR bei der Einkommenssteuer veranschlagen. Leider werden hierbei nicht die Gesamtkosten der Parkettrenovierung veranschlagt, sondern lediglich die Arbeitsaufwendungen.
Das bedeutet, Sie können immer nur den Teil der Handwerkerrechnung absetzen, den die Arbeitskosten ausmachen. Eine Handwerkerrechnung muss bestimmten Richtlinien des Finanzamtes entsprechen. So müssen z.B. die Kosten der Parkettrenovierung in Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Eine kurze Übersicht lässt sich im Einkommenssteuergesetz finden.
Absetzen der Kosten fürs Parkett abschleifen
- Es muss per Überweisung bezahlt worden sein. Barzahlungen werden vom Fiskus nicht anerkannt, weil diese im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar sind.
- Insgesamt dürfen maximal 4.000 EUR pro Jahr veranschlagt werden.
Beim Parkett abschleifen sind wie bei allen anderen Handwerksarbeiten auch nur die Lohnkosten absetzbar.
Zusätzlich können Sie noch die Kosten für Hilfsstoffe wie Klebeband, Fahrt- und Maschinenkosten etc. angeben.
Diese werden jedoch meist nicht direkt ausgewiesen, weil Hilfsstoffe etc. in die Berechnung mit einfließen.
Häufige Fragen zum Thema Parkett schleifen / Kosten
Die Kalkulation geht wie folgt: 20 % Ihrer jährlichen Aufwendungen für Renovierungs- und Handwerksleistungen (wie z.B. das Parkett färben), können Sie ansetzen. Wenn wir von einem maximalen Gesamtbetrag von 6.000 EUR im Jahr ausgehen, bleiben noch 1.200 EUR, um die Ihre Steuerbelastung gesenkt werden kann.
Nur Wohneigentümer, die selbst in den renovierten Räumen wohnen, können die Kosten bei der Einkommensteuer geltend machen. Sie können die Handwerkerkosten also nicht angeben, wenn Sie nicht selbst in der Wohnung wohnen, bzw. nicht der Eigentümer der Wohnung sind. Vermieter können dafür die Gesamtaufwendungen in Ihrem Jahresabschluss / Einkommensteuererklärung angeben.
Neue Sockelleisten sind für das Gesamtbild nach der Parkettrenovierung sehr wichtig. Da die alte Farbe meist nicht mehr zum frisch renovierten Parkettboden passt, empfehlen wir unseren Kunden stets auch neue Sockelleisten montieren zu lassen. Dies muss in den Preis mit eingerechnet werden. Diese werden normalerweise auf Laufmeter berechnet. Gerne zeigen wir Ihnen die möglichen Variationen bei einem Besuch vor Ort.
Die Preise werden in der Regel mit einem Quadratmeter-Preis (Preis pro m²) kalkuliert. Der Preis fürs Fußboden abschleifen (in Euro pro Quadratmeter) hängt also maßgeblich davon ab, wie groß Ihre Fläche ist. Der zweite Faktor ist die angebotene Versiegelung. Hier gibt es einige Unterschiede in der Qualität und folglich auch in der Lebensdauer für Ihren Holzboden. Wir empfehlen stets, die beste Versiegelung für Ihren Boden zu wählen, da Sie somit auch die längste Lebenserwartung an Ihren Parkettboden haben können. Öl oder Wachs sind natürlich auch eine Option.
Der Preis fürs Holzboden schleifen und Versiegeln ist als Investition zu sehen, die sich lohnen muss. Sicher möchten Sie Ihr Wohnzimmer nicht schon wieder in 5 Jahren ausräumen. Billig-Anbieter ohne jegliche Garantie- und Gewährleistung schleifen auch heute noch für 15 bis 20 euro pro Quadratmeter. Die obere Preisklasse findet sich bei ca. 60 Euro pro Quadratmeter Boden.
Wir bieten grundsätzlich drei verschiedene Versiegelungsvarianten an. Die günstigste Variante Eco-System® ist unser Angebot mit der einfachsten Versiegelung – falls Ihr Budget wirklich sehr knapp ist. So können Sie je nach Budget selbst den Preis bzw. die Gesamtaufwendungen fürs Parkettboden abschleifen bestimmen.
Die sehr viel robustere Variante MassivPlus 2K® hat bereits wesentlich bessere Haltbarkeits- und Abriebsfestigkeit. Und unsere Empfehlung – die Versiegelung MassivPlus 3K® – bietet Ihrem Fußboden nicht nur eine spitzen Lebensdauer, sondern auch einen eingebauten UV-Schutz. Dieser sorgt dafür, dass Ihr Holzboden nicht mehr so schnell nachdunkelt und gelb wird. Wir empfehlen diese Variante besonders bei hellen Hölzern wie Esche, Ahorn etc. Es gibt aber auch viele andere Möglichkeiten, wie z.B. Öl oder Wachs.
Parkett abschleifen und färben ist ein extra Arbeitsgang und wird daher auch gesondert berechnet. Die Aufwände hierfür können wir Ihnen gern am Telefon durchrechnen, wenn Sie uns einige Eckdaten Ihres Parkettbodens durchgeben.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Preise nicht veröffentlichen. Sie erhalten unsere Preisliste jedoch automatisch per E-Mail zugesandt, nachdem Sie sich in unser Formular eingetragen und auf “Preisliste zusenden” geklickt haben.
Das Abschleifen von Parkett ist eine handwerkliche Arbeit, die zwar mit Maschinen ausgeführt wird, jedoch die ständige Anwesenheit des Arbeiters erfordert. Darum besteht ein Großteil des Aufwands aus Arbeitskosten, heruntergebrochen auf Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet, Sie können einen sehr großen Anteil der Handwerkeraufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen. Der andere Teil beim Parkett schleifen besteht aus Materialaufwand für z.B. die Parkettversiegelung, den Holzkitt, die Grundierung, Schleifpapier etc.
Wenn die Kosten für’s Dielen/Parkett renovieren in diesem Jahr anfallen, können diese nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Genauso können die Aufwendungen nicht rückdatiert werden.
Möglichkeiten zum Absetzen für Vermieter
Die Parkettrenovierungs kann vom Vermieter zwar nicht als „Haushaltsnahe Dienstleistung“ angesetzt werden, dafür jedoch als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten. Diese tragen Sie auf Seite zwei der Anlage 5 in Ihrer Einkommenssteuererklärung ein. Hierbei geben Sie die Gesamtsumme an.
Wer für seine Umbaumaßnahmen eine staatliche Förderung wie z.B. die der KfW in Anspruch nimmt, kann die Kosten für das schleifen des Parketts natürlich nicht absetzen. Dies ist jedoch meist nur bei Umbaumaßnahmen im Außenbereich (Wärmedämmung etc.) der Fall und sollte die Parkettrenovierung nicht betreffen.
Nicht absetzen können Sie alle Aufwendungen für Materialien, die essenziell für die Arbeit sind. So z.B. einen neu verlegten Teppich, neues Parkett oder wenn Sie Ihr Parkett abschleifen lassen z.B. die Versiegelung für nach dem Abschleifen.
Hier finden Sie eine offizielle Liste der Handwerksarbeiten, die vom Bundesfinanzministerium anerkannt werden (ab Seite 21).
Dem Finanzamt genügt die prozentuale Aufschlüsselung der Kosten fürs Parkett abschleifen. Das bedeutet, der Handwerker listet einmal prozentual den Arbeitsanteil der Gesamtrechnung auf und schreibt daneben noch den Anteil der fälligen Mehrwertsteuer:
Beispiel:
Preis für die Parkettrenovierung: 1.589,- EUR, inkl. 19 % MwSt.
Nettopreis für die Parkettrenovierung: 1.355,- EUR
Anteil Arbeitskosten: 70 % (934,- EUR)
Anteil Mehrwertsteuer: 177,46 EUR (19% von 934,- EUR)
Auf dem Beleg steht also:
„Diese Rechnung enthält Arbeitskosten in Höhe von 934,- EUR sowie 177,46 EUR MwSt.“
Für das Finanzamt ist das Zahldatum und nicht das Rechnungsdatum relevant. Das bedeutet, wenn Sie am Jahresende eine Haushaltsnahe Dienstleistung, wie z.B. Ihren Parkett polieren, oder Ihr Parkett ganz entfernen lassen, sollte das Zahldatum ebenfalls noch in diesem Jahr liegen. Andernfalls können Sie die Kosten fürs Parkett schleifen erst im nächsten Jahr geltend machen.
Wenn sie die Kosten fürs Parkett abschleifen absetzen wollen, muss in der Rechnung ebenfalls aufgeführt sein, wo die Arbeiten ausgeführt wurden. Außerdem muss der Erbringungs-Zeitraum auf der Rechnung erwähnt werden.
Bauvorhaben: Musterstraße 4, 54555 Musterhausen, Dachgeschoss
Leistungszeitraum: 01.01.2014 – 05.01.2014
Ist dies nicht der Fall, kann sich das Finanzamt weigern, den Abzug vorzunehmen. Siehe Urteil des FG München